Motorrad

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

 

 Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

 Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

 Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

 Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

 Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

 

 

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

 

 Mindestalter:

16 Jahre

 Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

 Einschluss:

Klasse AM

 Hinweise:

 

 

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

  

 Mindestalter:

18 Jahre

 Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

 Einschluss:

Klasse A1 und M

 Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

 

 

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

 Mindestalter:             16 Jahre

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

 

 Mindestalter:

16 Jahre

 Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

 Befristung:

Klasse AM ist unbefristet gültig.

 Einschluss:

-

 Hinweise:

-