ASF-Seminar

Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -Ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

  • Das Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.
  • Das Seminar besteht aus 5 Teilen, 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die - bei 3 Teilnehmern - ebenfalls insgesamt 135 Minuten umfasst.
  • Nur wenn Sie an allen 5 Teilen Ihres Seminars vollständig teilgenommen haben, darf der Seminarleiter Ihnen die Teilnahmebescheinigung ausstellen.
  • Vollständige Teilnahme bedeutet auch, daß Sie immer pünktlich erscheinen und - eigentlich selbstverständlich - daß Sie in nüchternem Zustand (im Sinne von nicht alkoholisierter Verfassung) am Kurs teilnehmen.
  • Wichtig: Ein Nachholen versäumter Seminarteile ist nicht möglich!