Allgemeine Geschäftsbedingungen

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für den BKF-Bereich 

 

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Langer – BKF-Bereich

(1)
Verwender der AGB ist die Fahrschule Langer

Der Anbieter schließt mit den Teilnehmer / innen Verträge über die Teilnahme an
Kursen und Ausbildungen. Der/die jeweilige Teilnehmer /in wird im Folgenden als
„Kunde“ bzw. „Kundin“ bezeichnet.

(2)
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per
Fax / Telefon oder online. Eine Anmeldung ist verbindlich, sofern
die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) feststehen.
Diesem Angebot liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, welche bei Anmeldung akzeptiert werden müssen, um die Anmeldung zu vollziehen.

(3)
Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in
der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir behalten uns vor, die Anmeldung
eines Kunden/einer Kundin abzulehnen, wenn die Höchstteilnehmerzahl einer
Veranstaltung erreicht ist. Der Kunde/die Kundin erhält in einem solchen Fall
umgehend eine Benachrichtigung.

(4)
Seminarort, -zeit und -gebühr werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

 

§ 2 Maximale Teilnehmer/innenzahl und Warteliste bzw. Absage des Seminars

(1)
Wenn die maximale Teilnehmerzahl einer Veranstaltung erreicht ist, werden
Interessierte mit Angabe der Telefonnummer in einer Warteliste aufgenommen.
Sobald ein Platz frei wird, kann der/die erste auf der Warteliste teilnehmen.
Hiervon wird der Kunde/die Kundin benachrichtigt.

(2)
Durch die Aufnahme in die Warteliste wird ein Anspruch auf Teilnahme am Seminar
noch nicht begründet.

(3)

Die Fahrschule Langer behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Nichterreichen der seminarspezifischen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall eines Dozenten etc.), vor.

Die Fahrschule Langer wird aber versuchen, den Kunden/die Kundin auf andere Weiterbildungstermine zu verweisen und anzumelden, sofern dies gewünscht ist.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die Fahrschule Langer und deren Mitarbeiter würden vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

 

§ 3  Zahlungsvereinbarungen und Leistungsumfang

(1)
Nach Absolvierung des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Rechnung (an die angegebene Rechnungsadresse), welche mit einer Frist von maximal 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist,
sofern nicht anders vereinbart.

Nach Zahlungseingang wird die Bescheinigung ausgehändigt. Bei Firmenkunden gelten die jeweiligen Kooperationsabsprachen.

Zahlungen erfolgen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer als Überweisung auf das
Konto der Fahrschule Langer,

Sparkasse Ingolstadt

BLZ: 72150000

Kontonummer: 164442

IBAN: DE98 7215 0000 0000 1644 42

BIC: BYLADEM1ING

(2)

Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen
enthalten: Organisation und Durchführung der angebotenen Seminare und die
Seminarunterlagen. Diese Unterlagen sind ausschließlich zur persönlichen
Verwendung bestimmt. Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung und Weitergabe an
Dritte darf nicht ohne Zustimmung durch die Seminarleitung erfolgen.

(3)
Verpflegung während der Dauer der Veranstaltung gehört ebenso
zum Leistungsumfang.

 

§ 4 Rücktritt vom  Vertrag (=Anmeldung durch Akzeptanz der AGB)

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung (per Brief oder E-Mail) beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

Bei Rücktritt vor Seminarbeginn gilt folgende Preisstaffelung:

bis 3 Tage vor Seminarbeginn: 0 % des Teilnahmebeitrages;

bis 1 Tag vor Seminarbeginn: 50% des Teilnahmebeitrages

Rücktritt am Seminartag: 100% des Teilnahmebeitrages

 

§ 5 Mindestteilnehmer  / innenzahl, Durchführungsvorbehalt und Beitragserstattung

Ein Seminar kann wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund von Krankheit des Referenten abgesagt werden. Dies erfolgt für Schulungstermine, die samstags stattfinden, jeweils am Dienstag in dieser Woche (5 Tage vorher). Für Blockseminare, mit Beginn am Montag, geschieht dies am Dienstag der Vorwoche (6 Tage vorher). Dies wird den gemeldeten Teilnehmern telefonisch bzw. per E-Mail mitgeteilt. Siehe auch §3

 

§ 6 Haftung

(1) 

Bei Absage eines Seminars durch Ausfall/Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl
sowie bei von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein
Anspruch auf die Durchführung des Seminars.

(2)

Die Fahrschule Langer haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und /oder durch Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die in unsere Ausbildungen mitgenommen werden oder für sonstige
unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenem Gewinn
oder Ansprüche Dritter, für Datenverlust, für Reisekosten, für Folge- und Vermögensschäden
jeder Art übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.

Bei von der Fahrschule Langer zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

 

§ 7 Datenschutz

(1)
Gemäß Datenschutzgesetz (DBSG) weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und
Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich der Organisation und
Durchführung der Veranstaltungen der Fahrschule Langer dient. Die Daten werden außerdem aus steuerrechtlichen Gründen gespeichert; Dritten aber nicht zugänglich gemacht.

(2)
Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, hat der
Kunde/die Kundin ein Recht darauf, die zur Person gespeicherten Daten,
jederzeit abrufen, ändern oder löschen zu lassen.

 

§ 8 Seminarinhalte

(1)

Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das Bestandteil der Anmeldung ist.

(2)

Die Fahrschule Langer ist berechtigt, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen auch ohne Zustimmung der Kunden/Innen zu ändern, soweit diese Änderung nicht den wesentlichen Seminarkern beeinflusst.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
sonstiger Vertragsvereinbarungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der
unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung; die Geltung der AGB und
sonstiger Vertragsvereinbarungen wird aber im Übrigen nicht berührt.

(2)
Gerichtsstand für den Rechtsverkehr zum Unternehmen ist Ingolstadt.