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125er mit Schlüsselzahl 196

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Seit dem 1.1.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen,

Motorräder der Klasse A1

zu fahren.

Beschreibung

Krafträder mit:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg


Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Voraussetzung

  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 X 90 Minuten,
    davon 4 mal Theorie und 5 mal Praxis
  • Bescheinigung über die Ausbildung innerhalb eines Jahres bei der Behörde einreichen und neue Führerscheinkarte mit Schlüsselzahl 196 beantragen




23.01.2020