besch. Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Wer benötigt die beschleunigte Grundqualifikation ?

  • Fahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr mit Fahrzeugen ab 16 Sitzplätzen (D1,D1E,D,DE)
    ab 10.09.2008,
  • Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (C1,C1E,C,CE)
    ab 10.09.2009,
  • Fahrerinnen und Fahrer (Selbständige und Angestellte):
    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • - EU-Staatsangehörige oder Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum
      (EWR: Island,Norwegen,Lichtenstein)
    • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder EWR beschäftigt sind

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer:

  • Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte 
    und anteilsmäßig 
  • 10 Fahrstunden / Fahrtraining (60 Minuten pro Stunde)
  • 90- minütiger theoretischer Prüfung bei der IHK
  • Teilprüfung bei Güterkraftverkehr- oder Personenverkehrsunternehmer Nachweis
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend !

Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.