besch. Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Wer benötigt die beschleunigte Grundqualifikation ?
- Fahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr mit Fahrzeugen ab 16 Sitzplätzen (D1,D1E,D,DE)
ab 10.09.2008, - Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (C1,C1E,C,CE)
ab 10.09.2009, - Fahrerinnen und Fahrer (Selbständige und Angestellte):
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- - EU-Staatsangehörige oder Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum
(EWR: Island,Norwegen,Lichtenstein) - Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder EWR beschäftigt sind
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer:
- Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
und anteilsmäßig - 10 Fahrstunden / Fahrtraining (60 Minuten pro Stunde)
- 90- minütiger theoretischer Prüfung bei der IHK
- Teilprüfung bei Güterkraftverkehr- oder Personenverkehrsunternehmer Nachweis
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.