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Roller / Motorrad fahren mit Autoführerschein

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

 

 

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

•Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
•Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
•Mindestalter 25 Jahre
•Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
•B196 gilt nur in Deutschland

 

 

18.03.2022