Grundqualifikation

Grundqualifikation

Wer benötigt die Grundqualifikation ?

  • Fahrer/innen im gewerblichen Personenverkehr mit Fahrzeugen ab 16 Sitzplätzen (D1,D1E,D,DE)
    ab 10.09.2008,
  • Fahrer/innen im gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (C1,C1E,C,CE)
    ab 10.09.2009,
  • Fahrerinnen und Fahrer (Selbständige und Angestellte):
    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • - EU-Staatsangehörige oder Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum
      (EWR: Island,Norwegen,Lichtenstein)
    • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Unternehmen mit Sitz in der EU oder EWR beschäftigt sind

Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden) erbracht werden oder durch eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK.

Die Prüfung der IHK umfasst !

  • eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und
  • eine praktische Prüfung von insgesamt 210 Minute 
    Fahrprüfung (120 Min.) 
    praktischer Prüfungsteil zu Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen (30 Min.) 
    Sicherheitstraining (60 Min.)

Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. 

Erforderlich zur Prüfungszulassung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. 

Für Prüfungsteilnehmer/inen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr (GBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. 
Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig ablegt werden.