BKF Weiterbildung - 5 Module

Die fünf Module für die Berufskraftfahrerweiterbildung

Modul 1: Eco-Trainung & Assistenzsysteme

  • Kenntnisse der kinematischen Kette
  • Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Bestes Verhältnis von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
  • Kenntnisse zum Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

  • Technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4: Schadensprävention

  • Bewusstseinsbildung für die Risiken von Arbeitsunfällen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs

  

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Weiterbildung der EU-Kraftfahrer/innen

Warum Weiterbildung ?

Vertiefung und Weiterbildung der Kenntnisbereiche mit Schwerpunkt:

  • Verkehrssicherheit
  • rationeller Kraftstoffverbrauch

 

Ablauf der Weiterbildung (Zeitplan)

  • Bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008:
    Erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2013. Ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, 

 

    wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis zum 10.09.2015.

 

  • Bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009:
    Erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014. Ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, 

 

    wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis zum 10.09.2016.

 

  • Wiederholung der Weiterbildung alle 5 Jahre

 

  • Bei Ablauf der Weiterbildung durch Ausübung einer anderen Tätigkeit muss bei 
    Wiederaufnahme der Kraftfahrertätigkeit eine Weiterbildung nachgewiesen werden

 

  • Teilnahme am Kurs ist verpflichtend

 

  • keine Prüfung in Theorie und Praxis

 

  • Dauer 35 Stunden, kann aufgeteilt werden in 5 Ausbildungsblöcke a) 7 Stunden (60 Minuten pro UE)

 

Hinweise

  • Die Einheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden
  • Nachweis der Weiterbildung durch Eintrag im Führerschein mit Schlüsselzahl 95