BKF Weiterbildung - 5 Module
Die fünf Module für die Berufskraftfahrerweiterbildung
Modul 1: Eco-Trainung & Assistenzsysteme
- Kenntnisse der kinematischen Kette
- Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Bestes Verhältnis von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Kenntnisse zum Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4: Schadensprävention
- Bewusstseinsbildung für die Risiken von Arbeitsunfällen
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs
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Weiterbildung der EU-Kraftfahrer/innen
Warum Weiterbildung ?
Vertiefung und Weiterbildung der Kenntnisbereiche mit Schwerpunkt:
- Verkehrssicherheit
- rationeller Kraftstoffverbrauch
Ablauf der Weiterbildung (Zeitplan)
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008:
- Erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2013. Ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt,
- wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis zum 10.09.2015.
- Bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009:
- Erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014. Ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt,
- wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis zum 10.09.2016.
- Wiederholung der Weiterbildung alle 5 Jahre
- Bei Ablauf der Weiterbildung durch Ausübung einer anderen Tätigkeit muss bei
Wiederaufnahme der Kraftfahrertätigkeit eine Weiterbildung nachgewiesen werden
- Teilnahme am Kurs ist verpflichtend
- keine Prüfung in Theorie und Praxis
- Dauer 35 Stunden, kann aufgeteilt werden in 5 Ausbildungsblöcke a) 7 Stunden (60 Minuten pro UE)
Hinweise
- Die Einheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden
- Nachweis der Weiterbildung durch Eintrag im Führerschein mit Schlüsselzahl 95