PKW
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: |
- keine |
Befristung |
Klasse B ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
Klasse L und M |
Hinweise: |
- |
Klasse B 197
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: |
- keine |
Befristung |
Klasse B 197 ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
Klasse L und M |
Hinweise: |
Ausbildung auf Automatikfahrzeug, Ergänzende Schalt-Ausbildung von 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert, 15 Min Testfahrt mit Fahrlehrer, Schaltnachweis für die Behörde von der Fahrschule, Praktische Prüfung auf Automatik Fahrzeug, uneingeschränkt auch im Ausland gültig |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: |
- |
Befristung |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
- |
Hinweise: |
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. |
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
Befristung |
Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
- |
Hinweise: |
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |