PKW

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen  A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

 

 Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

 Voraussetzungen:

- keine

 Befristung

Klasse B ist unbefristet gültig

 Einschluss:

Klasse L und M

 Hinweise:

-

 

Klasse B 197

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen  A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

 

 Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

 Voraussetzungen:

- keine

 Befristung

Klasse B 197 ist unbefristet gültig

 Einschluss:

Klasse L und M

 Hinweise:

Ausbildung auf Automatikfahrzeug, Ergänzende Schalt-Ausbildung von 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert, 15 Min Testfahrt mit Fahrlehrer, Schaltnachweis für die Behörde von der Fahrschule, Praktische Prüfung auf Automatik Fahrzeug, uneingeschränkt auch im Ausland gültig

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

 

 Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

 Voraussetzungen:

-

 Befristung

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig

 Einschluss:

-

 Hinweise:

Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

 

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

 

 Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

 Voraussetzungen:

Vorbesitz der Klasse B

 Befristung

Klasse BE ist unbefristet gültig

 Einschluss:

-

 Hinweise:

Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.